Aktuelles

26.12.2007

Rabattverträge der gesetzlichen Krankenkassen


Seit dem 1. Mai 2007 ist das AVWG, das Arzneimittelversorgungswirtschaftlichkeitsgesetz, in Kraft getreten. Dieses Gesetz sieht unter anderem vor, dass jede gesetzliche Krankenkasse mit pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge abschliessen kann, um Medikamentenkosten zu senken (§ 130a, Abs. 8 SGB V).

Die Apotheken sind nach § 129 verpflichtet, rabattierte Arzneimittel abzugeben, wenn der Arzt dies durch Weglassen des Kreuzes auf dem sogenannten „Aut idem“ Feld zulässt. Dies hat für den Arzt zur Folge, dass er mit dieser Verordnung nicht in die Gefahr einer Wirtschaftlichkeitsprüfung gerät.

Wir als Hausärzte haften als Hauptverordner in Deutschland immer noch mit unserem Privatvermögen beim Ausstellen von Rezepten für gesetzlich Versicherte. Solange die Gesetzlichen Krankenkassen das Krankheitsrisiko der Bevölkerung auf uns abwälzt, können wir nicht umhin, uns oben genannten Vorgaben zu unterwerfen.

Da mittlerweile mehrere hundert Rabattverträge bestehen, die wir gar nicht alle kennen können und die sich täglich ändern, bleibt Ihr gewohntes Medikament von uns aus auf dem Rezept stehen. Der Apotheker erkennt dagegen auf seinem Computer sofort, ob für das jeweilige Medikament ein Rabattvertrag Ihrer Krankenkasse vorliegt und ob er dieses somit ersetzen muss.

Was hat die Änderung nun konkret für Sie für Folgen:

  1. Die von der Apotheke ersetzen Arzneimittel sind wirkstoff- und dosisidentisch mit dem von uns verschriebenen Medikament. Somit ergibt sich für Sie keine Änderung hinsichtlich der Wirkung und auch der Nebenwirkung. Unverträglichkeiten sind somit nicht zu erwarten.
  2. Bitte beachten Sie, dass wir weiterhin die Medikamentenpackungsgröße quartalsbezogen verordnen.
  3. Bei rabattierten Arzneimitteln entfällt für Sie in der Regel die Zuzahlung.
  4. Kann die Apotheke weder das Rabattpräparat noch drei Alternativprodukte auftreiben, so kann sie das von uns verordnete Medikament abgeben.

Uns ist durchaus bewusst, dass diese Regelungen viele Irritationen und Unverständnis bei Ihnen auslösen. Wir bitten Sie aber zu bedenken, dass wir uns diese Spielregeln nicht ausgedacht haben und somit nicht zum Sündenbock hierfür gemacht werden möchten.

Geben Sie uns bitte die Chance, unsere ureigenen ärztlichen Aufgaben zu erledigen, statt in noch mehr Bürokratie zu versinken.

Ihr Praxisteam