Formulare

Der Gesetzgeber erwartet von uns Hausärzten die Steuerung von Patientenwegen. In einem solidarischen Gesundheitssystem wie dem unseren haben wir uns in allen Bereichen zu rechtfertigen, egal ob es sich um Verordnungen von Arznei-, Hilfs- oder Heilmittel, Überweisungen, Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen oder Einweisungen handelt. Wir haben Verständnis dafür, wenn dieser Gedanke manchem Freidenker zuwider ist.
Die gesetzgeberischen Spielregeln, die wir trotzdem alle zusammen einzuhalten haben, lauten:
- Bringen Sie bitte immer die Chipkarte Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung mit.
- Wir sind verpflichtet, Sie einmal im Quartal persönlich zu sehen (sogenannter „Arzt-Patienten-Kontakt“), wenn Sie Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen. D.h. zum Beispiel auch, wenn Sie „nur“ ein Folgerezept oder eine Überweisung benötigen.
- Ein Abholen von Formularen von Dritten für Patienten, die wir nicht persönlich sehen, ist vom Gesetzgeber nahezu unmöglich gemacht worden.
- Chronisch Kranke müssen einmal Quartal vom Arzt gesehen werden.
Die genannten Regeln beziehen sich nur auf Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Wir Ärzte sind von staatlichen Gängelungen auch nicht begeistert. Sie als Patient können sicher sein, daß wir immer versuchen, mit diesen Spielregeln so einvernehmlich wie möglich verfahren.
