Zuzahlungen im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

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Detailauskünfte erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Neben der Praxisgebühr hat der Gesetzgeber 2004 noch weitere Zuzahlungen im Gesundheitswesen eingeführt:
Heilmittel
Bei Rezepten für Krankengymnastik, Massagen oder Ergotherapie gelten folgende Kosten:
Einmalig 10 Euro für das Rezept, dazu 10 % der Behandlungskosten.
Krankenhaus / Reha-Klinik / Mutter-Kind-Kur
10 Euro pro Tag, maximal 28 Tage lang im Kalenderjahr
Arzneimittel
10 % der Medikamentenkosten trägt der Patient, aber pro Medikament mindestens 5, maximal 10 Euro.
Bsp.1: Medikament X kostet 80 Euro, Patient zahlt 8 Euro davon.
Bsp.2: Medikament Y kostet 7 Euro, Patient zahlt 5 Euro.
Bsp.3: Medikament Z kostet 150 Euro, Patient zahlt 10 Euro.
Rezeptfreie Arzneimittel werden ab dem 12. Lebensjahr nicht mehr von den Krankenkassen erstattet.
Fahrtkosten
sind für ambulante Behandlungen in der Regel selbst zu tragen, sonst von der Krankenkasse zu genehmigen. Sie betragen für stationäre Behandlungen 10 %, mindestens jedoch 5 Euro, maximal 10 Euro.
Ambulante Fahrtkosten werden erstattet bei:
- Behinderten mit Zusatz im Schwerbehindertenausweis: „aG“ (aussergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (Blindheit) oder „H“ (Hilflosigkeit).
- ärztlicher Verordnung in vergleichbaren Fällen auch ohne amtlichen Nachweis.
- Pflegebedürftigen der Pflegestufe 2 oder 3. Wegen zur Strahlentherapie, Chemotherapie oder Dialyse.
Verbandsmittel / Hilfsmittel
d.h. zum Beispiel: Gehhilfen, Prothesen, Gummistrümpfe, Windeln etc.
Kosten wie Arzneimittel s.o., bei Verbrauchsmitteln maximal 10 Euro im Monat.
Häusliche Krankenpflege
10 % der Pflegekosten plus einmalig 10 Euro je Verordnung trägt der Patient. Die Zuzahlung ist auf 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt.
Zahnarzt
Die jährliche Vorsorgeuntersuchung bleibt kostenfrei.
Belastungsgrenzen
Maximal 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens dürfen die Zuzahlungen alle zusammen betragen. Deswegen Zuzahlungsbelege gut sammeln und mit der Krankenkasse verrechnen! Bei schweren chronischen Erkrankungen sind es nur 1 % des Bruttoeinkommens.
Es gelten Freibeträge für Familien:
Bsp.1: Bruttoeinkommen 30.000 Euro, Alleinverdiener, verheiratet, 2 Kinder:
Freibetrag für Partner: 4.347 €, für 1. Kind: 3.648 €, für 2. Kind: noch mal 3.648 €.
Maximale Zuzahlung für die Familie: 2 % von 18.357 € = 367,14 Euro.
Belastungsgrenzen – Zuzahlungsbefreiung
Hier stellte sich die Frage: „Wer ist chronisch krank?“ Dies hat erhebliche Konsequenzen, denn „Chronisch Kranke“ müssen u.U. nur halb soviel Zuzahlung leisten wie „Nicht Chronisch Kranke“ (1% statt 2% vom Jahreseinkommen).
Als Chronisch Krank gilt
… wer sich in ärztlicher Dauerbehandlung wegen derselben Krankheit befindet und einmal im Quartal zum Arzt muss und wer vom Arzt bescheinigt bekommt, dass ein Absetzen seiner Behandlung zur Minderung der Lebenserwartung oder zur dauerhaften Beeinträchtigung seiner Lebensqualität führt.
Bei dieser Behandlung kann es sich z.B. um
- Arzneimittel wie z.B. Blutdruckmittel,
- Heilmittel wie z.B. Krankengymnastik,
- Hilfsmittel
- Behandlungspflege wie z.B. Katheterwechsel
- Psychotherapie handeln.
… wer der Pflegestufe 2 oder 3 angehört.
… oder wer mindestens 60 % schwerbehindert ist.
Wenn Sie wissen wollen, ob Sie auch als „Chronisch Krank“ einzustufen sind, sprechen Sie uns bitte an!

