Hausarztmodelle, -verträge

Was ist ein Hausarztmodell bzw. Hausarztvertrag?
Das sog. Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) vom 01.01.2004 hatte sie beschlossen: die „hausarztzentrierte Versorgung“. Sie ist ein Vertrag zwischen dem Patienten, seinem Hausarzt und seiner Krankenkasse mit dem Ziel der optimalen und effizienten Primärversorgung durch den Hausarzt. Bis auf den Frauenarzt und den Augenarzt sollen Facharztbesuche nur durch Überweisung durch den Hausarzt erfolgen, um unnötige Arztbesuche zu vermeiden. Der Hausarzt soll erster Ansprechpartner in allen medizinischen Fragen sein. Die Teilnahme ist freiwillig. Die Bindung beträgt zunächst ein Jahr.
Welche Vorteile hat der Patient von der Teilnahme?
Von den Krankenkassen werden nur solche Hausarztpraxen zu dem Vertrag zugelassen, die bestimmten Qualitätsstandards gerecht werden: Die Ärzte müssen einen Nachweis über die Teilnahme an sog. Qualitätszirkeln (regelmässige Treffen mit Kollegen zu innerärztlichen Fortbildungen) führen, wissenschaftliche Leitlinien beachten und ein internes Qualitätsmanagementsystem in ihrer Praxis installieren, das ihr Handeln transparent und vergleichbar macht. Unsere Praxis erfüllt diese Kriterien und garantiert Ihnen damit einen hohen medizinischen Standard in Diagnostik und Therapie.
Qualitätsmanagementsystem
Seit Juni 2007 ist unsere Praxis nun auch offiziell nach dem Qualitätsmanagementsystem QEP zertifiziert und erfüllt damit eine der wichtigsten Anforderungen des Gesetzgebers an die Qualität in Arztpraxen.
Verschiedene Kassen, verschiedene Verträge
Hausarztmodelle wurden bis 2008 von den meisten Ersatzkrankenkassen und Betriebskrankenkassen angeboten. Seit 01.01.09 haben bis auf die Gemündener Ersatzkasse GEK und die Betriebskrankenkassen die meisten Krankenkassen ihre Hausarztverträge erstmal gekündigt. Hintergrund ist der Gesundheitsfonds und die schwer zu kalkulierende Haushaltslage einer jeden Krankenkasse, die erstmals in der Geschichte der Gesetzlichen Krankenversicherung auch pleite gehen kann.
Aber: Seit dem 1. Juli 2009 sind alle gesetzlichen Krankenkassen zum Angebot von Hausarztmodellen/-verträgen verpflichtet. Wie diese im Detail aussehen werden, ist noch völlig unklar.
Wir raten Ihnen, sich persönlich bei Ihrer Krankenkasse auf dem Laufenden zu halten!

