Praxisgebühr Hausarzt Fulda Künzell
Praxisgebühr

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Detailinformationen erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Mit Einführung der 10 Euro-Praxisgebühr bei gesetzlich Krankenversicherten im Jahre 2004 rechneten die Ärzte mit einen Rückgang der Arztgänge. Heute hat die Praxisgebühr Ihren Schrecken weitgehend verloren. Es gehen wieder soviele Menschen in die Praxen wie zuvor.
Wer muss die Praxisgebühr nicht zahlen?
- Kinder bis zum 18. Geburtstag
- Patienten, die mit einer Überweisung aus dem aktuellen Quartal kommen
- Versicherte, die ausschließlich zu einer Vorsorgemaßnahme kommen
- Patienten mit gültiger Zuzahlungsbefreiung der aktuellen Krankenkasse
- Patienten, die nur private Leistungen in Anspruch nehmen
- Zivildienstleistende und Soldaten
- Polizisten beim Bundesgrenzschutz
- Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse A
- Mitglieder der Freien Arzt- und Mediziner Kasse
- Patienten im hausärztlichen Vertretungsfall nach Vorlage einer Quittung aus dem aktuellen Quartal
- Teilnehmer an sog. Hausarztmodellen
- Teilnehmer an Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke (DMP, je nach Krankenkasse unterschiedlich geregelt)
Die Praxisgebühr ist dagegen fällig
- für jeden gesetzlich versicherten Patienten vor der Behandlung
- einmal im Quartal
- bei jedem Erstkontakt beim Hausarzt, Facharzt oder Psychotherapeuten
- bei jedem Erstkontakt beim Zahnarzt
- bei jeder Inanspruchnahme der Notdienstzentrale (ärztlicher Notdienst). Planbare Fälle im ärztlichen Notdienst (z.B. Infusion oder Verbandwechsel am Wochenende) erfordern jedoch keine erneute Praxisgebühr
- bei ambulanter Behandlung im Krankenhaus
- auch bei nur telefonischer Inanspruchnahme des Arztes
- auch bei alleiniger Ausstellung eines Wiederholungs- oder Pillenrezeptes. Die 10 Euro Praxisgebühr muss beim Rezept für die Anti-Baby-Pille nur halbjährlich bezahlt werden, d.h. das Pillenrezept wird in der Regel für 6 Monate ausgestellt.
Weiterhin gilt zur Praxisgebühr:
- Die Behandlung kann vom Arzt bei Nichtzahlen der Praxisgebühr abgelehnt werden. Ausnahmen stellen nur wirkliche Notfälle dar
- Bei Verweigerung der Praxisgebühr erhöht sich diese zunächst um 4 Euro, danach tritt ein Einzugsverfahren durch die zuständige Krankenkasse ein
- Jede Überweisung zu anderen Ärzten muss ärztlich begründet werden
- Wunschüberweisungen sind nicht möglich
- Das rückwirkende Ausstellen einer Überweisung nach erfolgter Behandlung ist nicht möglich
