Gesetzliche Darmkrebs-Vorsorge

Der Dickdarmkrebs gehört zu den häufigsten Krebsarten von Mann und Frau. Ein Großteil dieser bösartigen Veränderungen der Darmschleimhaut geht von sogenannten Darmpolypen aus, die familiär gehäuft auftreten können und über viele Jahre im Darm heranwachsen können, bis sie entarten, d. h. zum Krebs führen. Das ist der Grund, warum sich das Vorsorgeprogramm der gesetzlichen Krankenkassen geändert hat. Hier die aktuellen Bestimmungen:
Die gesetzlichen Richtlinien zur Darmkrebsvorsorge sehen vor:
- Ab dem 50. Lebensjahr jährlich: Abtasten des Mastdarms und Durchführung eines Schnelltests auf occultes (verstecktes) Blut im Stuhl („Stuhlbriefchen“)
- Ab 55 je nach Wunsch des Patienten: entweder eine komplette Dickdarmspiegelung mit Wiederholung nach 10 Jahren - oder alle 2 Jahre ein Schnelltest auf occultes (verstecktes) Blut im Stuhl („Stuhlbriefchen“)
Die Darmspiegelung
Ab 55 steht jedem Versicherten eine sogenannte Koloskopie zu. Das ist eine komplette Spiegelung des Dickdarmes vom After aus. Diese Untersuchung ist als gesetzliche Vorsorgeuntersuchung kostenlos und wird von bestimmten Spezialisten auch in Fulda durchgeführt.
Zur Vorbereitung für eine Koloskopie gehört die Reinigung des Darmes mittels gründlichen Abführmaßnahmen sowie eine Blutuntersuchung (kl. Blutbild und Gerinnung). Die Spiegelung wird meist ambulant durchgeführt und ist harmlos. Der Darm wird mit einem Gas aufgebläht, um ihn besser einzusehen. Dies kann leichten Beschwerden verursachen, weshalb oft ein linderndes Mittel vorab in Form einer Spritze verabreicht wird. Nach 10 Jahren kann diese Vorsorgeuntersuchung wiederholt werden. Für die Koloskopie sollten sich insbesondere solche Menschen entscheiden, die in der Familie (Verwandte 1. Grades oder Großeltern) Fälle von Dickdarmkrebs oder Darmpolypen hatten.
Alternative zur Darmspiegelung
Für den die Darmspiegelung nicht in Frage kommt, sind moderne immunologische Stuhltestverfahren eine gute Alternative.
