Gesetzliche Prostatakrebs-Vorsorgeuntersuchung

Zur gesetzlichen Vorsorge-Untersuchung gehört ab dem 45. Lebensjahr die jährliche Untersuchung der Prostata und der äußeren Genitalorgane. Dazu tastet der Arzt meist in Seitenlage mit der Spitze des Zeigefingers die Prostata ab. Sie ist über den Anus zu erreichen, liegt direkt unter der Harnblase und hat beim Mann im mittleren Alter die Größe einer größeren Kastanie. In höherem Alter kann sie - unabhängig von bösartigen Veränderungen - bis apfelgroß werden.
Bei familiärer Krebsbelastung oder individuellen Risiken (Rauchen, Übergewicht, Alkoholkonsum u.a.) sollte die Krebsvorsorge der Prostata schon ab dem 30.-35. Lebensjahr erfolgen (Selbstzahlerleistung).
Nicht zur gesetzlichen Vorsorge gehört die Blutuntersuchung des PSA-Wertes.
Der Prostatakrebs (medizinisch: Prostatakarzinom)
ist eine bösartige Tumorerkrankung und geht vom Drüsengewebe der Vorsteherdrüse (Prostata) aus.
In Deutschland sterben knapp 3 von 100 Männern an Prostatakrebs.
Prostatakrebs gehört neben Lungen- und Darmkrebs zu den häufigsten Krebserkrankungen des Mannes: Er ist innerhalb der Gruppe der an Krebs gestorbenen Männer für etwa 10 Prozent der Todesfälle verantwortlich.
Das Frühstadium der Erkrankung ist symptomlos. Im fortgeschrittenen Stadium können Beschwerden wie Blasenentleerungsstörungen, Knochenschmerzen und später Gewichtsverlust und Blutarmut auftreten. Bei Stellung der Diagnose nach der klinischen Manifestation durch solche Symptome hat häufig schon eine Metastasierung, vorrangig in die lokalen Lymphknoten oder das Skelett, stattgefunden.
Eine Behandlung mit Aussicht auf Heilung ist nur möglich, wenn das entartete Gewebe die Organgrenzen noch nicht überschritten hat und keine Metastasen vorliegen. Da es in der Regel erst bei fortgeschrittener Erkrankung zu Beschwerden kommt, empfiehlt sich eine regelmäßige Früherkennungsuntersuchung, um die Wahrscheinlichkeit der Diagnosestellung des Krebses noch im heilbaren Frühstadium zu erhöhen.
